Neue Corona-Schutz-Verordnung

1. November 2020
Verschärfte Bestimmungen ab dem 2.11.2020 auch für Dorftreff und Jugendraum

Die neue CoronaSchVO gilt ab dem 2.11. und verschärft die Vorschriften deutlich. Sie ist zunächst in den wesentlichen Teilen bis zum 30.11.2020 gültig. Interessierte können den Text → hier einsehen.

Für die Nutzung des Dorftreffs und bei der Jugendarbeit des IVU sind damit neue Bestimmungen zu beachten.

Im Pfarrheim und damit im Dorftreff, beide gelten als öffentlicher Raum, ist

  • immer eine Mund-Nasen-Bedeckung (Maske) zu tragen, wenn Besucher/innen Zutritt haben,
  • der Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten, außer in einer Gruppe von Angehörigen aus höchstens zwei Haushalten mit maximal 10 Personen

Die weiteren Regelungen, die im Wesentlichen gleich geblieben sind, können Sie → hier einsehen.

Für die Jugendarbeit gehen die Einschnitte noch weiter. Es darf aber weiterhin auch im Monat November Jugendarbeit gemacht werden.
Bislang gab es eine Ausnahmeregelung für feste Gruppe bis 30 Personen. In diesen bestand bei der Gruppenstunden weder Masken- noch Abstandszwang. Diese Regelung ist nun entfallen.
Ab sofort gilt:

  • Es darf nur in Gruppen mit maximal 10 anwesenden Personen gearbeitet werden.
  • Innerhalb der Gruppen gilt ein Maskenzwang, außer für Kinder bis zum Schuleintrittsalter.
  • Der Mindestabstand darf innerhalb der Gruppe unterschritten werden.

Die weiteren Regelungen sind im Wesentlichen geblieben. Sie finden sie → hier.
Für unsere Jugendarbeit müssen daher größere Gruppen ggf. geteilt werden.

Aber, das ist wichtig, wir dürfen auch weiterhin Jugendarbeit machen.
Interessierte Eltern können ihr Kinder also weiterhin → hier anmelden.