Abgrabung ab 2021

28. August 2020
Fa. Westermann plant weitere Abgrabung im Uffelner Esch

In der Anliegerversammlung zur geplanten Erweiterung des Steinbruches über die Straße „Am Wilhelmschacht“ hinaus am 19. August informierte die Fa. Westermann auch über eine weitere beabsichtigte Abgrabung im oberen Uffelner Esch. Für die Fläche Gemarkung Ibbenbüren Flur 6 Flurstück 148 (in der Karte in rot) liegt der Firma eine Abgrabungsgenehmigung aus früheren Jahren vor.
Sie beabsichtigt hier ab 2021 für 2 bis 3 Jahre Abgrabungen vorzunehmen. Die Sandsteinvorkommen sind hier nach den Ausführungen von Geschäftsführer Andre Menger gering und der Grundwasserstand relativ hoch. Daher wird hier ein eher oberflächiger Abbau mit 3 bis 4 m Tiefe erfolgen. Verwertet werden der Mutterboden und das darunter befindliche Gemisch aus Sand und Stein. Dieser Boden eignet sich als Füllmaterial. Er soll u. a. für die Erweiterung des Hafenplatzes der Firma Westermann am Mittelland-Kanal und die dafür erforderliche Aufschüttung verwendet werden. Es handelt sich hier um die an den Hafen angrenzende Fläche, die im letzten Jahr abgeholzt wurde.
Menger erklärte, dass der Transport des Materials durch den vorhandenen Tunnel unter der Straße „Uffelner Berg“ zum Steinbruchbetrieb erfolgt. Ob ein Transport des Füllmaterials zur Aufschüttung der Fläche für die Hafenerweiterung evtl. auch über den Uffelner Esch verläuft, steht noch nicht fest. Falls dies beabsichtigt ist, wird die Fa. Westermann den Interessen-Verein rechtzeitig hierüber informieren.
Die abgegrabene Fläche soll durch Abfallboden wieder aufgefüllt und je nach erforderlichen Auflagen über die Schaffung von Ausgleichsflächen aufgeforstet werden.
Der IVU wird die Angelegenheit im Interesse der Anlieger vom Uffelner Esch im Auge behalten und weiter informieren.