Bürgerinitiative will sich auflösen

6. September 2022
Vorstand schlägt die Auflösung der "Bürgerinitiative - Tiermastanlagen und ihre Auswirkungen in Uffeln" vor

Der Vorstand der Bürgerinitiative hat beschlossen, einer außerordentlichen Mitgliederversammlung die Auflösung der Bürgerinitiative vorzuschlagen.
Angekündigt worden waren solche Überlegungen ja schon bei der letzten Mitgliederversammlung im Jahr 2021. Nun hat der Vorstand der BI sich nochmal konkret mit der Frage befasst und nach Abwägen der Umstände beschlossen, sich für die Auflösung auszusprechen.
Zur Erinnerung: Als Mitte des Jahres 2014 in Uffeln bekannt wurde, dass ein Uffelner Landwirt in unmittelbarer Nähe zum Friedhof den Bau eines Schweine-Maststalles bei der Stadt Ibbenbüren beantragt hatte, war die Empörung in Uffeln groß. Zum einen wegen der Nähe des Stalls zum Friedhof, zum anderen wegen der so schon hohen Geruchsbelastung in Uffeln Mitte. Zunächst schaltete sich der Interessen-Verein Uffeln ein und versuchte, in Gesprächen mit dem Landwirt und seiner Familie, diese vom Bauantrag abzubringen. Dies war erfolglos. Der Landwirt war nicht bereit, auf sein Vorhaben zu verzichten.
Damit zeichnete sich ein langwieriger Streit zwischen dem IVU und dem Landwirt ab.
Um den Interessen-Verein nicht in einen Interessenkonflikt mit seinen sonstigen Vorhaben zu bringen wurde beschlossen, eine neue Bürgerinitiative zu gründen, die sich gegen die Belastung durch Tiermastställe in Uffeln wendet und insbesondere gegen den geplanten neuen Maststall direkt am Friedhof.

Der Vorstand der BI

Aufgrund der intensiven Bemühungen der Bürgerinitiative konnte der Bau des Stalls verhindert werden. Eine entsprechende Entscheidung des OVG Münster ist rechtskräftig (siehe ►hier).
Damit ist ein maßgeblicher Grund für die Gründung der Bürgerinitiative entfallen. Hinzu kommt, dass der Interessenkonflikt mit der Arbeit des Interessen-Vereins sich aufgrund der sich abzeichnenden personellen Veränderungen im Vorstand des IVU auch auflösen wird. Damit kann der IVU sich in Zukunft auch um die Umweltbelange in Uffeln Mitte kümmern. Seine Satzung lässt dies ohne Weiteres zu.
Mit der Übernahme der Aufgabe durch den IVU und Auflösung der BI würde damit auch Doppelarbeit vermieden, die bei der Führung von zwei Vereinen in gleicher Angelegenheit entsteht.
Dies alles hat den Vorstand der BI zu dem Entschluss bewogen.
Gemäß Satzung ist die Auflösung der BI nur im Rahmen einer eigens dazu einberufenen Mitgliederversammlung möglich, bei der dann mindestens drei Viertel der anwesenden Mitglieder für die Auflösung stimmen müssen.
Diese außerordentliche Mitgliederversammlung wird am Freitag, dem 21.10.2022, im Dorftreff Uffeln stattfinden, im Anschluss an die Mitgliederversammlung des IVU, die an dem Tage um 19.00 Uhr beginnt. Dazu sind alle Mitglieder herzlich eingeladen.
Sollte die Auflösung beschlossen werden, wird das Vermögen der Bürgerinitiative, zurzeit gut 530 €, dem Interessen-Verein zufallen.