Wegen der Corona-Pandemie richtet sich die Nutzung des Pfarrheims und damit des Dorftreffs nach der jeweils gültigen CoronaSchVO NRW und ist damit teilweise eingeschränkt.
Weiterhin bestehen aber unterschiedliche Regelungen je nach Nutzung des Dorftreffs bzw. des Jugendraumes
Für die unterschiedlichen Nutzungen können Sie nachfolgend die jeweiligen Regelungen herunterladen und einsehen