Nutzungsbedingungen für den Dorftreff


Wer kann den „Dorftreff“ nutzen?

Zu den festen Öffnungszeiten (siehe Öffnungszeiten) kann jedermann als Gast den Dorftreff nutzen.

Außerhalb der Öffnungszeiten steht der Dorftreff folgenden großen und kleinen Gruppen zur regelmäßigen aber auch gelegentlichen Nutzung für ihre Gruppenzwecke zur Verfügung:

  • Kirchlichen Gruppen, die das Pfarrheim in Absprache mit der Pfarrgemeinde benutzen dürfen.
  • Vereinen, die Mitglied im Interessen-Verein sind.
  • Privaten Uffelner Gruppen, dazu müssen sie sich beim Interessen-Verein registrieren lassen.
    So wäre es z. B. kein Problem, wenn eine Gruppe von Senioren sich auch außerhalb der Öffnungszeiten zum Kartenspiel im Dorftreff treffen möchte.
    Im Zweifelsfall fragen. Wir freuen uns über jedes Interesse.

Wozu kann ich den Dorftreff nutzen?

Vorweg: Der Dorftreff soll keine Konkurrenz für die Uffelner Gastronomie sein. Daher sind dort auch keine privaten Familienfeiern wie Geburtstage, Hochzeiten oder sonstige Jubiläen möglich, die üblicherweise in Gaststätten gefeiert werden.

Ansonsten kann es für alle gruppenbezogenen Anlässe und Tätigkeiten genutzt werden, die nicht gegen grundlegende christliche Werte verstoßen, denn wir sind Mieter im Pfarrheim und darauf ist Rücksicht zu nehmen. So kann hier z. B. Karten gespielt werden -auch während der allgemeinen Öffnungszeiten des Dorftreffs-, können Klönrunden organisiert, Sitzungen abgehalten oder es kann sich „einfach nur getroffen“ werden.
In Absprache mit dem IVU können Gruppen oder Einzelpersonen auch Kurse, Seminare oder Tagungen anbieten. Unsere organisatorisch Verantwortlichen (siehe unten) sind auch dafür erste Ansprechpartner. Im Zweifelsfall einfach fragen.

Muss ich mich anmelden?

Zu den allgemeinen Öffnungszeiten (zum Frühstücks-Buffet) kann jedermann ohne Anmeldung kommen. Zum Frühstücks-Buffet sind Anmeldungen jedoch erwünscht, größere Gruppen müssen sich anmelden, damit genügend im Angebot und Platz vefügbar ist.
Neue Gruppen, die noch keine Zugangsberechtigung haben, müssen sich vor der ersten Nutzung registrieren lassen. Für kirchliche Gruppen macht dies die Pfarrgemeinde. Andere Gruppen wenden sich an den Interessen-Verein. Die Gruppen müssen einen oder zwei Verantwortliche benennen, denen auch gegen Beleg der Schlüssel ausgehändigt wird und die in die Nutzung eingewiesen werden.

Wo muss eine Gruppe sich registrieren lassen?

Wenn sie als Gruppe den Dorftreff im EG erstmalig nutzen wollen, müssen Sie sich registrieren lassen. Dabei ist zwischen kirchlichen Gruppen und privaten Gruppen zu unterscheiden.

Kirchliche Gruppen
melden sich beim
Gemeindebüro St. Barbara und St. Marien (hier)

Private Gruppen
melden sich bei den organisatorisch Verantwortlichen des Interessen-Vereins Uffeln.
August Dieckmann
Tel: 05459/6181
oder
Helga Vorbrink
Tel: 05453/8206

Wo kann ich die Räumlichkeit buchen?

Zentrale Stelle für die Verwaltung der Belegung des Dorftreffs und der weiteren Räumlichkeiten im Pfarrheim St. Marien ist die Pfarrgemeinde. Wenn Sie die Räumlichkeit für einen bestimmten Zeitraum buchen möchten, so müssen Sie den Termin beim Gemeindebüro der Pfarrgemeinde eintragen lassen.

Im Eingang des Pfarrheims hängt ein wöchentlicher Belegungsplan in Papierform aus. Dieser ist aber nicht immer tagesaktuell und dient nur dem Überblick. Eine handschriftliche Eintragung in diesen Kalender reicht nicht für eine verbindliche Buchung.
Ansprechpartnerin für Buchungen oder Nachfragen
ist Frau Ruth Raschke
Sie ist wie folgt erreichbar:

Gemeindebüro St. Barbara und St. Marien
Telefon: 05451 - 938 897 101
Handy: 0157/50701158
E-Mail:raschke-r@bistum-muenster.de

Öffnungszeiten:
Mo/Di 09:00 - 11:00 Uhr
Do 17:00 - 19:00 Uhr

Wer kann das Getränkeangebot im Dorftreff nutzen?

Personen, die sich berechtigt im Dorftreff aufhalten, können außerhalb der festen Öffnungszeiten immer das Getränkeangebot nutzen.
Allerdings sind die alkoholischen Getränke unter Verschluss, um Missbrauch durch Kinder oder Jugendliche zu verhindern. Zu den alkoholischen Getränken bekommen nur Erwachsene Zugang. Zugelassene Gruppen erhalten den Zugangscode zu den verschlossenen Kühlschränken. Die Kühlschränke mit alkoholfreien Getränken sind nicht verschlossen.

In diesem Rahmen kann sich jedermann aus den Kühlschränken im Dorftreff und im OG vor dem Jugendraum bedienen. In der Schublade der Servicezeile im Dorftreff und neben dem Kühlschrank im OG befindet sich je eine verschlossene Kasse mit Schlitz, in die der Verzehrbetrag eingeworfen werden soll. Die Preisliste hängt am Schrank. Das Bezahlen setzt auf Vertrauen. Solange die Rechnung aufgeht, kann das so laufen.

Sollten größere Mengen gebraucht werden, können auch diese gekühlt zur Verfügung gestellt werden. Allerdings wäre es sinnvoll, diesen Bedarf rechtzeitig bei August Dieckmann (Tel: 05459/6181) anzumelden. Er kümmert sich um die Beschaffung.
Eine Verpflichtung zur Nutzung besteht nicht. Selbstverständlich können Einzelpersonen und Gruppen ihre Getränke auch weiterhin selbst mitbringen. Allerdings eine klare Bitte. Leergut mitnehmen und keine Restbestände zurücklassen! Der Dorftreff ist keine Lagerstätte für Getränkereste. Dies gilt insbesondere für Hochprozentiges, das aus Gründen des Jugendschutzes nicht frei zugänglich rumstehen darf.