Nutzungsbedingungen für den Jugend- und Mehrzweckraum


Wer kann den „Jugend- und Mehrzweckraum" nutzen?

Zu den festen Öffnungszeiten (→ hier) wird der Jugend- und Mehrzweckraum ausschließlich von Uffelner Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit des Interessen-Vereins genutzt.

Außerhalb der festen Öffnungszeiten steht der Jugend- und Mehrzweckraum folgenden großen und kleinen Gruppen zur regelmäßigen aber auch gelegentlichen Nutzung für ihre Gruppenzwecke zur Verfügung:

  • Kirchlichen Gruppen, die das Pfarrheim in Absprache mit der Pfarrgemeinde benutzen dürfen.
  • Vereinen, die Mitglied im Interessen-Verein sind.
  • Privaten Uffelner Gruppen, dazu müssen sie sich beim Interessen-Verein registrieren lassen.

So wäre es z. B. kein Problem, wenn Uffelner Familien sich mit befreundeten Familien außerhalb der Öffnungszeiten zu einem Familiennachmittag im Jugend- und Mehrzweckraum treffen würden.
Im Zweifelsfall fragen. Wir freuen uns über jedes Interesse.

Wozu kann ich den "Jugend- und Mehrzweckraum" nutzen?

Vorweg: Der Jugend- und Mehrzweckraum soll keine Konkurrenz für die Uffelner Gastronomie sein. Daher sind dort auch keine privaten Familienfeiern wie Kindergeburtstage und dergleichen möglich.

Ansonsten kann der Jugend- und Mehrzweckraum für alle gruppenbezogenen Anlässe und Tätigkeiten genutzt werden, die nicht gegen grundlegende christliche Werte verstoßen, denn wir sind Mieter im Pfarrheim und darauf ist Rücksicht zu nehmen. So kann hier z. B. Karten gespielt, Klönrunden organisiert, Sitzungen abgehalten oder sich „einfach nur getroffen“ werden, um die Einrichtung des Raumes z. B. für Kinder zu nutzen.
In Absprache mit dem IVU können Gruppen oder Einzelpersonen auch Kurse, Seminare oder Tagungen anbieten. Unsere organisatorisch Verantwortlichen sind auch dafür erste Ansprechpartner. Im Zweifelsfall einfach fragen.

Wo muss eine neue Gruppe sich anmelden bzw. registrieren lassen?

Wenn sie als Gruppe den Dorftreff im EG und/oder den Jugend- und Mehrzweckraum erstmalig nutzen wollen, müssen Sie sich registrieren lassen. Dabei ist zwischen kirchlichen Gruppen und privaten Gruppen zu unterscheiden.

Kirchliche Gruppen
melden sich beim
Gemeindebüro St. Barbara und St. Marien (hier)

Private Gruppen
melden sich bei den für den Dorftreff organisatorisch Verantwortlichen des Interessen-Vereins Uffeln.
August Dieckmann oder Helga Vorbrink (siehe hier)
Die Gruppen müssen einen oder zwei Verantwortliche benennen, denen auch gegen Beleg der Schlüssel ausgehändigt wird und die in die Nutzung eingewiesen werden.

Wo kann ich die Räumlichkeit buchen?

Zentrale Stelle für die Verwaltung der Belegung des Dorftreff im EG und des Jugend- und Mehrzweckraumes im OG sowie der weiteren Räumlichkeiten im Pfarrheim St. Marien ist die Pfarrgemeinde. Wenn Sie eine Räumlichkeit für einen bestimmten Zeitraum buchen möchten, so müssen Sie den Termin beim Gemeindebüro der Pfarrgemeinde eintragen lassen.
Dort wird ein zentraler elektronischer Kalender geführt, aus dem sich die Belegung ergibt. Leider kann man den Kalender im Moment noch nicht online einsehen. Es hängt aber ein Kalender in Papierform am Schwarzen Brett im Pfarrheim aus. Dieser ist aber nicht immer tagesaktuell und dient nur dem Überblick. Eine handschriftliche Eintragung in diesen Kalender reicht nicht für eine verbindliche Buchung.

Ansprechpartnerin für Buchungen oder Nachfragen
ist Frau Ruth Raschke
Sie ist wie folgt erreichbar:

Gemeindebüro St. Barbara und St. Marien
Telefon: 05451 - 938 897 101
Handy: 0157/50701158
E-Mail:raschke-r@bistum-muenster.de

Öffnungszeiten:
Mo/Di 09:00 - 11:00 Uhr
Do 17:00 - 19:00 Uhr

Wer kann das Getränkeangebot im Dorftreff nutzen?

Personen, die sich berechtigt im Dorftreff aufhalten, können immer das bestehende Getränkeangebot nutzen.
Allerdings sind die alkoholischen Getränke unter Verschluss, um Missbrauch durch Kinder oder Jugendliche zu verhindern. Zu den alkoholischen Getränken bekommen nur Erwachsene Zugang.

Während der Kinder- und Jugendarbeit ist im Jugend- und Mehrzweckraum jeglicher Alkoholgenuss untersagt.

Zugelassene Gruppen erhalten den Zugangscode zu den verschlossenen Kühlschränken. Die Kühlschränke mit alkoholfreien Getränken sind nicht verschlossen. Es steht ein Doppel-Kühlschrank im Dorftreff im EG mit alkoholischen Getränken (verschlossen) und nicht alkoholischen Getränken (unverschlossen) sowie ein großer Kühlschrank im Obergeschoss vor dem Jugend- und Mehrzweckraum mit alkoholfreien Getränken (unverschlossen).

Aus diesen Kühlschränken kann man sich bedienen. In der Schublade der Servicezeilen im EG und neben dem Kühlschrank im OG befindet sich je eine verschlossene Kasse mit Schlitz, in die der Verzehrbetrag eingeworfen werden soll. Die Preisliste hängt am Schrank. Das Bezahlen setzt auf Vertrauen. Solange die Rechnung aufgeht, kann das so laufen.

Auch größere Mengen können gekühlt zur Verfügung gestellt werden. Allerdings ist es notwendig, diesen Bedarf rechtzeitig bei August Dieckmann (Tel: 05459/6181) anzumelden. Er kümmert sich um die Beschaffung.

Eine Verpflichtung zur Nutzung des Getränkeangebotes besteht nicht. Selbstverständlich können Einzelpersonen und Gruppen ihre Getränke auch weiterhin selbst mitbringen. Allerdings eine klare Bitte. Leergut mitnehmen und keine Restbestände zurücklassen! Der Dorftreff ist keine Lagerstätte für Getränkereste. Dies gilt insbesondere für Hochprozentiges, das aus Gründen des Jugendschutzes nicht frei zugänglich rumstehen darf.