Bestehende Baumöglichkeiten werden genutzt

Mitte 2016


Baumöglichkeiten in der Siedlung" Am Flüddert"

Hinweis auf bestehende Baumöglichkeiten

Der IVU hatte die Ablehnung seines Antrages, „Am Flüddert“ und an der „Kronenburg“ weitere Bauplätze auszuweisen zum Anlass genommen, erneut in dieser Angelegenheit im mit dem Bürgermeister zu sprechen. Nachdrücklich machten Bernhard Plagemann und Wilfried Kampmann die Bedeutung der Bauplätze für die Entwicklung in Uffeln deutlich. Beide hatten den Eindruck, dass Dr. Marc Schrameyer die Uffelner Situation kennt und er seine Ohren für die Uffelner Anliegen nicht verschließt.
In seiner Berichterstattung über den gescheiterten Versuch, die Satzungsbereiche für die Außenbereichssatzungen Am Flüddert und Kronenburg zu erweitern, wies der IVU im IVU-Kurier Nr. 8, im Mai 2016, auch auf die verbleibenden Möglichkeiten hin, die sich aus der inzwischen möglichen Hinterbebauung und Teilung von Grundstücken ergaben.
Für beide Satzungsbreiche gilt:
Eine Bebauung innerhalb der Grenzen der Außenbereichssatzung ist möglich, wenn die mindestens notwendige Grundstücksgröße erreicht wird (700 m2 -kann im Einzelfall um bis zu 15% unterschritten werden-) und die Erschließung gesichert ist (Zufahrt über vorgelagertes Grundstück möglich - Hinterlage).
Die Außenbereichssatzungen Nr. 1 „Am Flüddert und Nr. 25 "Kronenburg" finden Sie hier.

Eigentümer verkauft Teilgrundstück an Stadt

Die Diskussion um die Baumöglichkeiten in Uffeln, die der IVU angestoßen hatte, brachte offensichtlich etwas in Bewegung in die Sache. So verkaufte der Eigentümer des Grundstückes Am Flüddert 2 einen Teil des Grundstückes an die Stadt.

Die Fläche liegt an der Einfahrt zur Siedlung Am Flüddert innerhalb der Grenzen der Außenbereichssatzung und war damit bebaubar. Durch das verkaufte Teilgrundstück verlief ein Graben auf einem Flurstück, das im Eigentum der Stadt stand. Der IVU machte in Gesprächen mit der Stadt den Vorschlag, den Graben durch den Wald Helmer zu verlegen und an einen anderen bestehenden Graben anzuschließen, um so die Fläche des verkauften Teilgrundstückes im Zusammenhang bebaubar zu machen. Diesem Vorschlag folgte die Stadt. Der Graben wurde verlegt. Landwirt Helmer erhielt im Tausch ein anderes Stück des stillgelegten Grabens. So standen insgesamt 2750 qm zur Verfügung. Daraus entstanden drei Grundstücke, die zum Preis von 75 € pro qm an drei junge Uffelner verkauft wurden und inzwischen bebaut sind.

Gründstücksteilung und Hinterbebauung

Ein weiteres Grundstück in der Siedlung „Am Flüddert“, das bereits geteilt war, wurde bebaut, ein anderes Grundstück geteilt. Auf dem einen Teil baute der Eigentümer ein neues Haus, der andere Teil wurde an eine junge Familie aus einem Nachbarort verkauft und ist inzwischen ebenfalls bebaut.

Geteiltes Grundstück mit Hinterbebauung in der Flüddert-Siedlung

In einem weiteren Fall teilte der Grundstückseigentümer sein Grundstück und sein Sohn nutzte die Möglichkeit der Hinterbebauung (Präzendenzfall).
Weitere Möglichkeiten der Hinterbebauung sind noch vorhanden. In einigen Fällen besteht in der Siedlung „Am Flüddert“ auch noch die Möglichkeit, nach einer Grundstücksteilung „in erster Reihe“ mit direkter Straßenanbindung zu bauen.
Im Bereich der Satzung Kronenburg wurde ein Grundstück verkauft und ist inzwischen bebaut. Zwei weitere Grundstücke wurden geteilt. Auf einem ist der Neubau fast abgeschlossen, auf dem anderen dürfte in Kürze mit dem Neubau begonnen werden.

Auch wenn „der große Wurf“ eines Baugebietes noch nicht gelungen ist, werden aufgrund der IVU-Aktivitäten zumindest konsequent die vorhandenen Möglichkeiten besser genutzt. Und im Bewusstsein der Uffelner ist nun präsenter, wo derzeit noch Baumöglichkeiten in Uffeln bestehen.